Allgemeine Informationen

Das Bezirksaltenheim „Haus Sonnhang“ liegt am Stadtrand der altehrwürdigen, aber äußerst lebendigen Kärntner Herzogstadt St. Veit/Glan. Von der hügeligen Sonnenseite aus, blicken die BewohnerInnen in die Weite des Zollfeldes.  Die Burg Taggenbrunn und der Magdalensberg grüßen von nicht allzu weiter Ferne.

Das „Haus Sonnhang“ bietet seinen BewohnernInnen ein komfortables Zuhause. Ein Heim, das von einer gemütlichen Gartenanlage umgeben ist und ein schöner Wintergarten für Animationsrunden und Feierlichkeiten genutzt werden kann. Das Leben im „Haus Sonnhang“ ist für jede(n) BewohnerIn frei zu gestalten. Besuche können im Rahmen der Besuchszeiten (10:00 bis 17:00 Uhr) jederzeit empfangen, Ausflüge uneingeschränkt gemacht werden. Und selbstverständlich ist das neue Zuhause für jeden und jederzeit gerne vorab zu besichtigen. Gerade ältere Menschen sollen sich mit ihrem neuen Heim rechtzeitig anfreunden können.

So bietet das Bezirksaltenheim St. Veit/Glan 100 Einbettzimmer und 18 Doppelzimmer. Jedes Zimmer ist mit WC, Dusche, Telefonanschluss, SAT-Anschluss und einer Notrufanlage ausgestattet. Der größte Teil der Zimmer besitzt einen Balkon. Großzügig und unter Bedacht auf die speziellen Bedürfnisse der BewohnerInnen geplant sowie mit viel Liebe zum Detail ausgeführt, erweist sich das „Haus Sonnhang“ als lebenswerter Ort. Hier lässt sich der Lebensabend annehmlich und würdevoll verbringen. Betagte Mitmenschen finden ein vertrautes und liebenswertes Zuhause. Ein Zuhause, in dem Sie aufmerksam umsorgt, betreut und in Gemeinschaft aufgehoben sind. Sie haben auch die Möglichkeit ihr Zimmer mit persönlichen Gegenständen  zu gestalten.

Die MitarbeiterInnen des „Hauses Sonnhang“ bilden ein kompetentes, gut geschultes Team, das sich in den Dienst der Menschlichkeit gestellt hat. Einsam soll sich hier niemand fühlen. Allein und verlassen erst recht nicht. Deswegen wird im „Haus Sonnhang“ viel getan, um Körper, Geist und Seele beweglich zu erhalten. Stichwort: „aktivierende Pflege“.   

Veranstaltungen sorgen für Abwechslung und Unterhaltung. Der Friseur befindet sich ebenso im Haus und auf Wunsch werden komfortable Angebote zur Körper- und Fußpflege angeboten. Aber auch der Genuss kommt nicht zu kurz, denn die hauseigene Küche offeriert gediegene Kärntner Hausmannskost und auf Wunsch Schonkost und Diätspeisen.

Zudem gibt es eine kleine Hauskapelle, in welcher durch die Stadtpfarre Messen gelesen werden. Und wenn’s einmal wo „zwickt oder zwackt“: im „Haus Sonnhang“ gilt die freie Arztwahl und die medizinische Versorgung wird in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern der Umgebung gewährleistet.

Ruth Schrittesser, BA
Ruth Schrittesser, BAPflegedienstleitung

In unserem Heim wird Pflege großgeschrieben. Aufgenommen werden können BürgerInnen der Pflegestufen 1 bis 7.


Als kompetente Ansprechpartnerin wird sich unsere Pflegedienstleitung, Frau Ruth Schrittesser, BA, Ihrer Wünsche annehmen und Ihnen gemeinsam mit ihrem gut geschulten Team eine angemessene, bedürfnisorientierte Pflege bieten.

 Tel.: 04212 2293 580

Fax: 04212 2293 950

Email: pdl.sonnhang@vg-sv.gde.at

 

Stefan Hofer
Stefan HoferHeimverwaltung

Für die Heimaufnahme sowie die dazugehörige Verrechnung im Haus Sonnhang steht Ihnen Herr Hofer zur Verfügung. Zudem ist er Ansprechpartner für Bewohnertaschengeld, Abrechnung Friseur, Fußpflege, Taxikarten, uvm.

Er hilft Ihnen auch gerne bei Ihren persönlichen Angelegenheiten.

 

  

 Tel.: 04212 2293 900

Fax: 04212 2293 950

Email: shv@vg-sv.gde.at

 

 

 

                                 

Heimantrag bis Pflegestufe 3 (CM-Antrag):

Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail) und wird vom Verband
bei Bedarf (unter Pflegestufe 4) an die Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet.

Link um den Antrag als  Pdf herunterzuladen

 

Heimantrag ab Pflegestufe 4:

Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail). Ab Pflegestufe 4 bedarf es zur Aufnahme keiner Genehmigung durch die Landesregierung.

Link um den Antrag als Pdf herunterzuladen

 

Kurzzeitpflegeantrag:

Dieser ist Antrag ist zwingend beim Verband abzugeben, da es einer Bestätigung eines freien Kurzzeitpflegeplatzes bedarf.

Link um den Kurzzeitpflegeantrag als Pdf herunterzuladen (es öffnet sich die Seite der Landesregierung)

Link Richtlinien Kurzzeitpflege

 

 

 

Ärztliches Attest (klicken Sie untenstehenden Link zum Herunterladen an):

Ärzliches Attest als Pdf herunterladen

Was ist zu tun, um im Heim aufgenommen zu werden?

Eine Aufnahme in unser Haus kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Person erfolgen. Diese Absicht äußert sich durch das Unterfertigen eines Aufnahmeantrages.

Informieren Sie sich - blättern Sie in dieser Homepage - rufen Sie uns an (04212 - 2293)!

Besuchen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Füllen Sie die Formulare "Aufnahmeantrag" und "ärztliches Gutachten" aus und bringen Sie den unterschriebenen Aufnahmeantrag und das ärztliche Gutachten zu Ihrer Wohnsitzgemeinde. Diese muss Ihren derzeitigen Wohnsitz bestätigen.

Alle Unterlagen für eine Heimaufnahme erhalten sie kostenlos bei folgenden Stellen:

  • auf dieser Homepage zum Herunterladen
  • bei Ihrem Gemeindeamt
  • in jedem Krankenhaus (SozialarbeiterIn)
  • Pflegekoordinatorin  -  Handynummer: 0660 41 81 766
  • Pflege- und Gesundheitsservice bei der Bezirkshauptmannschaft - Telefon: 050536 68348 oder 050536 68349


Füllen Sie den Aufnahmeantrag bitte vollständig aus. Das ärztliche Gutachten muss unbedingt ausgefüllt werden - entweder von Ihrem Hausarzt, von der SozialarbeiterIn des Krankenhauses oder von Ihnen (Beilage: letzte ärztliche Atteste, z.B. von Krankenhausaufenthalten).

Folgende Kriterien werden zur Entscheidung der Aufnahme herangezogen:

  1. Reihung nach der Warteliste
  2. Dringlichkeit
  3. Subsidiarität - das heißt, dass eine Aufnahme erst dann bewilligt  werden darf,  wenn keine andere Hilfe (wie z.B. mobile Dienste) möglich ist.

Was ist mitzubringen?

Bei einer Aufnahme sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzubringen:

  • Ausgefüllter und unterfertigter Antrag
  • letzte ärztliche Atteste vom Krankenhaus oder dem Hausarzt
  • Medikamente, Inkontinenzmaterialien, Wundversorgungsartikel
  • Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator, ...
  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde
  • E-Card
  • aktuellen Pensionsbescheid
  • Kopien von Versicherungspolizzen (z.B. Lebensversicherung, Sterbeversicherung, etc.. )
  • Vollmacht (falls vorhanden)
  • Toilettentasche (mit Zahnprothesenbecher, 2-3 Zahnbürsten, Zahnpasta, eventuell KUKIDENT – Tabs und Haftcreme, Kamm oder Bürste, Rasierutensilien)
  • Gesundheitsartikel (z. B. Körperlotionen, Parfums, persönliche Pflegeartikel, Rasierwasser etc. können sehr gerne mitgebracht werden und werden selbstverständlich auch nur individuell angewendet)
  • Bekleidung für gut 14 Tage: Bademantel, Unterhosen, Unterhemden, Nachthemden, Socken oder Strümpfe, Tagesbekleidung  - die Wäsche wird im Heim gewaschen
  • Schuhwerk (Haus- und Straßenschuhe)
  • Fotos
  • Fernsehapparat, Radio
  • persönliche Kleinigkeiten


Die mitgebrachte Wäsche wird im Heim markiert. Es wird ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von derzeit € 70,00 in Rechnung gestellt.

Woll- und Seidenartikel werden nicht in der hauseigenen Wäscherei gewaschen und werden nach Absprache an eine Reinigungsfirma weitergegeben. Die diesbezüglichen Kosten sind von der BewohnerIn zu tragen.

Pflegeleitbild Haus Sonnhang

Unser Ziel ist es, den BewohnerInnen, unter Wahrung ihrer Individualität, zum größtmöglichen körperlichen und geistigen Wohlbefinden zu verhelfen.

Wir sind bestrebt, für den, uns anvertrauten Menschen ein zu Hause zu schaffen in dem er anerkannt wird, sich sicher fühlt, sich sinnvoll beschäftigen kann und als Mensch mit seinen Problemen und Bemühungen respektiert wird.
Unsere Pflegephilosophie versteht sich in einer fähigkeitsorientierten und -fördernden Betreuung. Die Einbindung von Angehörigen und Freunden ist uns ein besonderes Bedürfnis. Angehörige sind Teil der  Vergangenheit und erleichtern unseren BewohnerInnen  das Dasein in unserer Einrichtung. Deshalb ist es  für uns wichtig, die Anregungen und Wünsche von  Angehörigen an- und ernst zunehmen. 

Wir als Pflegeteam wollen:
  • Vertrauen schaffen
  • Geduld haben
  • Empathisches Verhalten
  • Gutes Berühren
  • die Gefühle der Bewohner respektieren und als wahrhaftig annehmen
  • Hoffnung und Zuversicht vermitteln
  • Zeit für Gespräche nehmen
  • Zeit, um miteinander lustig und traurig sein zu können

Eine nette und ansprechende Hausatmosphäre, sowie die Einrichtung für möglichst viele Besucher, Vereine, Schulklassen, Kindergartenkinder und Interessierte zu öffnen, ist uns ein Anliegen. Vorgenannte bringen Abwechslung in den Alltag unserer BewohnerInnen und unterstützen uns bei den Feierlichkeiten im Haus.

Die von uns angebotene Pflege richtet sich nach dem Bezugspflegesystem und dem Normalitätsprinzip. Ein geregelter, sich an den Gewohnheiten der Bewohner orientierter Tagesablauf und die Begleitung von vertrautem Pflegepersonal bringt Sicherheit und Orientierung.

Die Biographie und das Erstgespräch mit den BewohnerInnen und ihren Vertrauenspersonen geben uns einen Einblick in die individuelle Lebensgeschichte des betreffenden Menschen und sind die Grundvoraussetzung, um auf Wünsche, Bedürfnisse und Gewohnheiten eingehen zu können.

Wert und Würde menschlichen Lebens sind Maßstab für unser Handeln. Dies gilt besonders auch dann, wenn das Leben durch Alter, Krankheit oder sonstige Einschränkungen und Schwächen gefährdet ist. In der Pflege dementer (verwirrter) Menschen ist es unser Ziel, deren Erlebensweise zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren (z.B. durch Validation u. Basale Stimulation). Wir wollen zu gesundheitsförderndem Verhalten im Sinne von Selbstständigkeit anleiten und motivieren, d.h. unsere Hilfe ist ergänzend und vor allem Hilfe zur Selbsthilfe.

Religiöse Bedürfnisse werden bei uns angenommen. Wir sind versucht, auf diesbezügliche Wünsche einzugehen und soweit wie möglich zu erfüllen. Im Prozess des Sterbens wollen wir den Menschen nicht alleine lassen, sondern eine angemessene Begleitung ermöglichen.

Die Grundlage unserer Arbeit bildet das Bedürfnismodell nach Monika Krohwinkel, welches auf den  Grundbedürfnissen des Lebens, bis hin zum Sterben, beruht.

Dieses Pflegemodell beinhaltet unter anderem auch, dass während der Pflege, der/die Pflegenden nur so wenig, wie möglich in den persönlichen Lebensstil des Bewohners eingreifen. Es sei denn, dies ist im Zusammenhang mit seinen Gesundheitsproblemen unvermeidbar. Pflege soll die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person erhalten oder die Wiedererlangung fördern, um die Unabhängigkeit und das Wohlbefinden des Gepflegten zu erreichen.
Weitere Pflegeschwerpunkte setzen wir  unter anderem in…
  • Validation: Validierende Haltung, das empathische Einfühlen in den Anderen, ist ein untrennbarer Teil ganz persönlichen Verständnisses im Umgang mit jedem Menschen, zu jeder Zeit und im Rahmen jeder Form der Interaktion.
  • Basale Stimulationen und Kinästhetik: Kommunikations- und bewegungs-beeinträchtigten Menschen die Möglichkeit bieten, durch Nähe und Berührung, in Beziehung mit ihrer Umwelt zu treten
  • Einbeziehung und Schulung neuer Pflegekonzepte: z. B.  IPK nach Maria Riedl
  • laufende Fort- und Weiterbildung: Umgang mit Demenz, Hospizausbildungen, ...
  • eine Gute Zusammenarbeit mit allen Personen, die unsere BewohnerInnen betreuen  (Ärzte, Krankenhausangestellte, Therapeuten, Vertrauenspersonen, Sachwalter, ...).

Tarife Haus Sonnhang


Verpflegskosten (werden jährlich valorisiert):
Grundentgelt derzeit € 3.081,90 + das jeweilige Pflegegeld (monatlich)

Zu diesen Verpflegskosten kommt bei einem Einbettzimmer noch ein Einbettzimmerzuschlag in der Höhe von € 100,-- bis € 170,-- monatlich (je nach Zimmertyp) hinzu.

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BEISPIEL KLIENTIN MIT PFLEGESTUFE 4 :

Grundentgelt

plus Pflegegeld der Stufe 4 ergibt

Verpflegskosten

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Reichen die Pension(en) nicht aus, so kommt es bis dato - nach Antragstellung - zu einer Zuzahlung durch das Land Kärnten. Zu diesem Zweck kommt es zu einer Pensionsteilung.

80 % der Pension(en) werden durch Legalzession dem Land Kärnten abgetreten.

20 % der Eigenpension(en) und die Sonderzahlungen verbleiben der BewohnerIn als Taschengeld.

Ebenso das Pflegetaschengeld und der aktuelle Schonbetrag.

 

Einbettzimmerzuschlag:  derzeit  € 100,-- bis 170,-- (je nach Zimmertyp)           

         

ZUSÄTZLICH WERDEN ÜBER DIE ABTEILUNG  5  BEIM AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG

ANGEBOTEN UND VERGEBEN:


ÜBERGANGSPFLEGE (Betreuung nach Krankenhausaufenthalt - für bestimmte, befristete Tage) 

Kosten: 1/30 des Pflegegeldes pro Tag 

Antragstellung beim Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 5 

KURZZEITPFLEGE :  sofern ein Bett frei ist (max. 28 Tage im Jahr - für pflegende Angehörige; Voraussetzung: nachweislich mindestens Pflegestufe 3 seit einem halben Jahr). 

Für Antrag bitte Kurzzeitpflege oben anklicken.


Antragstellung beim Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 5

Die Valorisierung erfolgt jährlich nach den Vorgaben der Kärntner Landesregierung.

Lage/Anreise