Allgemeine Informationen
Als TAGESSTÄTTE wird eine Betreuungsform bezeichnet, bei welcher betagte Menschen dahingehend betreut werden, dass ihnen bei der Bewältigung individueller Probleme, geholfen wird, wobei die größtmögliche Autonomie gewährleistet bleiben soll. Die Betreuung findet nur tagsüber bzw. zu bestimmten Zeiten statt.
Oberstes Ziel ist es daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu vermeiden oder so lange wie möglich hinauszuschieben. So soll die Betreuung in einer Tagesstätte ein Bindeglied zwischen der im privaten Umfeld erbrachten Betreuung durch die Familie oder „Mobiler Dienste“ und der Pflege in einem Seniorenheim darstellen.
Ganztagestarif: € 96,03 (Zuschuss*: € 50,43, bis € 61,63)
Halbtagestarif: € 57,61 (Zuschuss*: € 29,11 bis € 40,31)
* Der Zuschuss ist von der Pflegestufe abhängig.
Das Land gewährt eine Reduktion für Ausgleichszulagenbezieher (Vorlage gültiger
Pensionsbescheid).
Die Tarife sind vorbehaltlich einer Änderung durch die Landesregierung und werden jährl. valorisiert.
Antrag Tagesstätte:
Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail).
Pdf Herunterladen Antrag Tagesstätte
Ärztliches Attest:
Lage/Anreise
Allgemeine Informationen
Als TAGESSTÄTTE wird eine Betreuungsform bezeichnet, bei welcher betagte Menschen dahingehend betreut werden, dass ihnen bei der Bewältigung individueller Probleme, geholfen wird, wobei die größtmögliche Autonomie gewährleistet bleiben soll. Die Betreuung findet nur tagsüber bzw. zu bestimmten Zeiten statt.
Oberstes Ziel ist es daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu vermeiden oder so lange wie möglich hinauszuschieben. So soll die Betreuung in einer Tagesstätte ein Bindeglied zwischen der im privaten Umfeld erbrachten Betreuung durch die Familie oder „Mobiler Dienste“ und der Pflege in einem Seniorenheim darstellen.
Ganztagestarif: € 96,03 (Zuschuss*: € 50,43, bis € 61,63)
Halbtagestarif: € 57,61 (Zuschuss*: € 29,11 bis € 40,31)
* Der Zuschuss ist von der Pflegestufe abhängig.
Das Land gewährt eine Reduktion für Ausgleichszulagenbezieher (Vorlage gültiger
Pensionsbescheid).
Die Tarife sind vorbehaltlich einer Änderung durch die Landesregierung und werden jährl. valorisiert.